Sie haben Fragen an uns?
Unten haben wir die am meistgestellten Fragen aufgenommen und beantworten. Sollte dennoch eine Frage offen sein, so können Sie uns über das untenstehende Kontaktformular gern mit Ihren Fragen kontaktieren. Wir versuchen so schnell wie möglich auf Ihre Nachricht zu reagieren.
Bitte haben Sie Verständnis, dass eine Antwort 2-3 Tage dauern kann!
Fragen zu Verordnungen
... was, wo, wie, wielange ...
1. Wielang hat eine Verordnung Gültigkeit?
Seit dem 01.08.2021 sind Verordnungen mit max. 6 verordneten Behandlungseinheiten für insgesamt maximal 3 Monate ab dem ersten Behandlungstermin gültig; Verordnungen mit mehr als 6 Behandlungseinheiten für maximal 6 Monate ab dem ersten Behandlungstermin. Danach verlieren die Verordnungen ihre Gültigkeit und sind deshalb sofort abzubrechen.
2. Wann ist der Späteste Behandlungsbeginn einer Verordnung?
Die erste Behandlung aufgrund eines Rezepts muss spätestens 28 Tage nach dem Rezeptdatum stattfinden, es sei denn, der Arzt hat einen dringlichen Behandlungsbedarf festgestellt; in diesem Fall muss innerhalb von 14 Tagen begonnen werden.
Beispiel: Der Arzt stellt das Rezept mit Datum vom Montag, 25.06. aus. Die erste Behandlung muss spätestens am Montag, 23.07. erfolgen. Erfolgt sie später, ist das gesamte Rezept ungültig und wird durch die Krankenkasse nicht vergütet.
3. Wielange kann ich eine Behandlung unterbrechen?
Zwischen zwei Behandlungsterminen aufgrund eines Rezepts dürfen nicht mehr als maximal 14 Tage Unterbrechung liegen.
Beispiel: Rezept vom 25.06.; erste Behandlung am 2.07., zweite Behandlung am 4.07. Die dritte Behandlung muss spätestens am 18.07. stattfinden; ansonsten wird das Rezept ungültig.
Ausnahmeregelung hierzu: Falls Sie oder der/die Therapeut/-in wegen Krankheit oder Urlaub das Intervall von 14 Tagen nicht einhalten können; kann dies auf der Rückseite des Rezeptes vermerkt und der Abstand von 14 Tagen ausnahmsweise überschritten werden.
4. Kann man was anderes bekommen, als verordnet wurde?
Der behandelnde Arzt verordnet aufgrund seiner Diagnose ein bestimmtes Heilmittel (z.B. allgemeine Krankengymnastik) oder eine bestimmte Heilmittelkombination (z.B. Klassische Massagetherapie / Wärmebehandlung). Durchgeführt werden muss dann das, was verordnet ist; eine Behandlung kann nicht gegen eine andere eingetauscht werden.
Beispiel: der Arzt verordnet 6 x Allgemeine Krankengymnastik. Es ist nicht möglich, stattdessen z.B. Massagen zu bekommen.
5. Warum muss ich etwas zuzahlen?
Seit 2004 verlangt der Gesetzgeber gemäß SGB V §32 von Ihnen als gesetzlich Krankenversichertem einen eigenen finanziellen Beitrag zu jeder einzelnen Heilmittelverordnung, falls Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind. Dieser Beitrag entspricht in der Regel einem Betrag von 10,– € pro Rezept plus 10% des Abrechnungsbetrags pro Behandlung. Diese Zuzahlung ist beim ersten Behandlungstermin fällig; Sie können sie per ec-Karte/girocard in der Praxis oder per Überweisung bezahlen und bekommen eine Rechnung darüber. Bei Bedarf stellen wir Ihnen eine Quittung über bezahlte Rechnungen aus. Die Zuzahlung kann nicht mit Behandlungen verrechnet werden.
Beispiel: Der Arzt hat Ihnen 6 x Allgemeine Krankengymnastik verordnet, Sie sind bei einer BKK versichert und nicht von der Zuzahlung befreit. Der Brutto-Abrechnungsbetrag des Rezepts beträgt 6 x 26,74 € = 160,44 €. Ihre Zuzahlung beträgt: 10,– € + 6 x 2,67 € = 26,02 €
(die Werte sind nur Beispiele und variieren je nach Kasse und möglicher Preisanpassungen durch diese)
6. Was passiert bei kurzfristen Terminabsagen?
Wir führen unsere Praxis im Bestellsystem, d.h. wir führen Behandlungen nur aufgrund fest vereinbarter Termine durch und halten einen mit Ihnen vereinbarten Termin ausschließlich für Sie frei, sodass Ihnen kaum Wartezeiten entstehen.
Wenn Sie einen mit uns vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, so müssen Sie diesen mindestens einen vollen Werktag vorher absagen. Bei einer Absage mit kürzerer Frist, gleich aus welchem Grund (Krankheit, Stau, Arbeit …) werden wir uns bemühen, den Termin anderweitig zu vergeben, was aber nicht immer gelingt.
Da uns fixe Kosten für die Gehälter der Mitarbeiter, Energie usw. auch für den ausgefallenen Termin entstehen, müssen wir Ihnen den Ausfalltermin gemäß der Regelung im §615 BGB in Rechnung stellen. Diese Regelung erkennen Sie bei Ihrer Anmeldung in unserer Praxis durch Ihre Unterschrift als verbindlich an. Es ist nicht möglich, ausgefallene Termine mit den Krankenkassen abzurechnen; dies wird von den Krankenkassen als (Versicherungs)Betrug bewertet.
Beispiel: Sie haben einen Termin für Allgemeine Krankengymnastik mit uns für Dienstag, 09.00 Uhr vereinbart. Am Tag davor erfahren Sie um 16.30 Uhr, dass Sie einen wichtigen Kundentermin am Dienstag um 09.00 Uhr wahrnehmen müssen. Sie rufen uns an, um den Termin für Dienstag Morgen abzusagen. Wir können den Termin jedoch nicht mehr anderweitig vergeben und stellen Ihnen den ausgefallenen Termin mit dem Tarifbetrag der Krankenkasse in Rechnung.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir uns an diese verbindlichen Regelungen halten müssen.
Fragen zur Praxis
... was wir haben und was nicht ...
1. Kann ich die Praxis mit Rollstuhl oder Rollator betreten?
Unsere Praxis ist im Erdgeschoss barrierefrei. Ein Therapieraum, das Wartezimmer sowie das WC können problemlos mit einem Rollstuhl oder Rollator betreten werden.
2. Gibt es einen Fahrstuhl?
Nein, wir haben (bewusst) keinen Fahrstuhl einbauen lassen. Treppensteigen kann auch Übung sein und für die Patienten die aus schweren gesundheitlichen Gründen keine Treppe steigen können, haben wir einen Raum im Erdgeschoss eingerichtet. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie die Treppe nicht steigen können!
3. Haben Sie Parkplätze am Haus?
Ja, wir haben gekennzeichnete Patientenparkplätze am Haus. Bitte beachten Sie, dass eine Ausfahrt vom Grundstück jedoch nur Rückwärts möglich ist.
(keine Wendemöglichkeit!) Alternativ befinden sich öffentliche Stellplätze auf der Straße.
4. Haben Sie Fahrradstellplätze?
Ja, wir haben Fahrradstellplätze direkt am Haus.
5. Kann man Sie mit dem ÖPNV (Bus, Stadtbahn) erreichen?
Ja, unsere Praxis ist sehr gut mit dem ÖPNV erreichbar. Die Bushaltestelle der Linie 129, 130 und 363 befindet sich in fußläufiger Entfernung (50m). Der Endpunkt der Stadtbahnlinie 3 & 7 sowie der Buslinie 500 befindet sich in ca. 500m Entfernung.
6. Die Frage für den Sommer: Ist es in der Praxis sehr warm?
Nein, aufgrund der Starken Dämmung im Dach und der Lage des Hauses, hält sich die Temperatur in Grenzen. Wir haben außerdem in jedem Behandlungsraum unserer Praxis einen Ventilator, auch der Wartebereich ist ebenfalls mit Ventilatoren ausgestattet.
7. Haben Sie abgeschlossene Räume oder Kabinen mit Vorhängen?
Alle Behandlungsräume sind abgeschlossene Räume, ihrer Privatsphäre wie auch dem Datenschutz zum Dank.
Fragen zu Preisen
... Transparenz von Anfang an ...
1. Auf welche Kosten muss ich mich einstellen?
Als Gesetzlich krankenversicherter Patient müssen Sie sich auf 10,- € Rezeptgebühr (je Verordnung) zuzüglich 10% Eigenanteil der Kosten der gesamten Behandlungen einstellen. Wieviel dies genau ist teilen wir Ihnen vor Beginn der Behandlung mit.
Als Privat krankenversicherter Patient bekommen Sie von uns einen Honorarvertrag aus welchem Sie unsere Preise entnehmen können. Wir berechnen unsere Leistungen nach der GebüTh (Gebührenordnung für Therapeuten).
2. Ich bin Beihilfe berechtigt, sind die Kosten vollständig gedeckt?
Nein, da auch wir gezwungen sind wirtschaftlich zu arbeiten, sowie der Ansatz gilt : gleiche Behandlung- gleicher Preis , können wir keine Behandlungen auf Basis der Beihilfesätze durchführen.
3. Wie kann man bei Ihnen bezahlen?
Zuzahlungen (Eigenanteile) und Wellness Leistungen können Sie in bar oder per EC-Karte (keine Kreditkarte!) begleichen.
Privatpatienten erhalten nach Abschluss der Verordnung eine Rechnung, mit einem 14-tägigen Zahlungsziel, zur Überweisung.
Alltime Klassiker
... Fragen die nie aussterben ...
1. Mein Arzt schreibt mir Krankengymnastik auf, können Sie mich stattdessen vielleicht massieren?
Nein. Massagen sind zwar angenehm, aber Ihr Arzt wird sich etwas dabei gedacht haben eine aktive Therapieform (in der Sie Eigenständig tätig werden) für Sie zu wählen. Problematiken „einfach wegmassieren“ klappt in den allermeisten Fällen nicht – es lindert Symptome, löst aber nicht die Problemati weshalb Sie kurz darauf erneut Beschwerden haben werden.
2. Mein Arzt schreibt mir keinen Hausbesuch auf, können Sie dennoch kommen?
Nein, wir führen Hausbesuche ausschließlich auf ärztliche Verordnung durch.
3. Tun Ihnen Abends nicht die Hände weh?
Kurz und knapp: Nein 😀
4. Tun Sie Menschen eigentlich gerne weh?
Wussten Sie nicht, dass KG nicht für Krankengymnastik die Abkürzung ist, sondern für Kalt und Grausam? Alternativ: Kostet Geld.
Spaß beiseite… manche Behandlung kann unangenehm sein, absichtlich oder extra tun wir jedoch niemanden weh 🙂
5. Braucht man dafür eigentlich eine Ausbildung?
Ja, man braucht sogar ein Staatsexamen – welches man nach 3 Jahren (intensivem lernen) erlangt.
Was wir nicht anbieten
... können oder wollen ...
1. Gruppentherapien (Funktionstraining, Reha-Sport, T-RENA etc.)
Wir haben uns bewusst gegen Gruppentherapien entschieden, da wir der Meinung sind das man dem einzelnen Patienten in einer Gruppentherapie nie zu 100% gerecht werden kann. Wir legen großen Wert auf eine persönliche 1 – zu – 1 Betreuung, mit einem auf Sie individuell zugeschnittenen Therapiekonzept.
2. Krankengymnastik am Gerät / Gerätegestütze Krankengymnastik (KGG)
Aus platztechnischen Gründen haben wir nicht die Möglichkeit ein Gerätetraining anzubieten.
3. Behandlung von Babys, Säuglingen & Kleinkindern
Kleine Patienten haben andere Bedürfnisse und Beschwerden als Erwachsene Patienten. Da wir keine Kindertherapeuten sind, können wir Ihnen keine Neurologischen Behandlungen (Bobath für Kinder, Vojta) anbieten. Verordnungen (*) welche rein auf Krankengymnastik ausgestellt sind nehmen wir bei Kindern ab dem 6 Lebensjahr an.
Alles vor diesem Zeitpunkt sollte, unserer Meinung nach, unbedingt von einem auf Kinder spezialisierten Therapeutenteam behandelt werden.
(* je nach Krankheitsbild empfehlen wir Sie ggf. an eine:n Kindertherapeut:in weiter)